Grundlagen der Zusammenarbeit

Wir sollen ihr neuer Dienstleister werden? Im Folgenden wird die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Unternehmen und MIONMA ausführlich erklärt.

Wer ist Inhaber welcher Accounts, auf welchen Softwares basiert die Zusammenarbeit? Diese und viele weitere wichtige Fragen rund um den MIONMA Dienstleistungsprozess werden hier erklärt.

Vergleichen Sie unsere Herangehensweise gerne mit denen der Mitbewerber, um entscheiden zu können, welcher Weg mit Ihrer Unternehmensstruktur harmoniert.

Im Folgenden wird häufig Auftraggeber (Sie) und Auftragnehmer (MIONMA) verwendet.

Vertragsgrundlage

Vor Beginn der Zusammenarbeit erhält der Auftraggeber die folgenden Dokumente und Verträge:

  • NDA & Dienstleistungsvertrag (AGB) als rechtliche und kaufmännische Basis
  • DSGVO TOM als Überblick über die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz
  • DSGVO AV-Vertrag zur Regelung der Wartungs- und Weiterentwicklungszugriffe durch MIONMA auf damit zusammenhängende Datenbestände des Auftraggebers und Kommunikation etwaige Subdienstleister.

Subdienstleister

Die folgenden Softwares enthalten potentiell personenbezogene Daten und werden daher als Subdienstleister von MIONMA gelistet.

awork GmbH

Die Projektmanagementsoftware awork der awork GmbH wird für Task-Management, Projektplanung und Timetracking verwendet.

Microsoft

Als Groupware Lösung wurde Microsoft 365 gewählt. Hierüber wird E-Mail, Datenspeicher (OneDrive & SharePoint) sowie Notizverwaltung (Loop) abgebildet.

Hetzner Online GmbH

Domainverwaltung und Webhosting sowie virtuelle oder dedizierte Linux Server (z.B. für Backups) beziehen wir von der Hetzner Online GmbH mit Serverstandort in Nürnberg oder Falkenstein.

Adobe

Grafikbearbeitung (Adobe PhotoShop & Adobe Illustrator), Webdesign (Adobe XD), Videoschnitt (Adobe Premiere), PDF-Bearbeitung (Adobe Acrobat)

Accounts

Alle besprochenen Accounts sind grundsätzlich personenbezogen. Seitens MIONMA gibt es keine allgemeinen Accounts, deren Passwörter geteilt werden, um maximal DSGVO konform zu arbeiten.

Google Plattform Accounts

Für die Nutzung etwaiger Google Services (SEO, SEA & Tracking) wird ein Google Konto benötigt. Wir empfehlen (falls noch nicht vorhanden), die Anlage eines Google Accounts auf Basis ihrer geschäftlichen E-Mail Adresse.

Mit ihrem Google Account werden anschließend alle benötigten Konten in unter anderem den folgenden Google Tools angelegt:

  • Google Search Console (Grundlegende SEO Überwachung)
  • Google Analytics (User Tracking)
  • Google Tag Manager (Tracking Steuerung)
  • Google Ads (für Anzeigen in der Google Suche)
  • Google Cloud Platform (z.B. für Google Maps Integration auf ihrer Website)

MIONMA erhält Administrationsberechtigungen für die genannten Konten, Account-Owner bleiben Sie. So wird gewährleistet, dass die erfassten Daten und Konfigurationen auch im Fall eines Dienstleisterwechsels weiter in ihrem Zugriff sind, ohne eine Übertragung durchführen zu müssen.

Weiterhin sind sie so in der Lage, die für die DSGVO notwendigen AV-Verträge mit Google abzuschließen.

Meta Plattform Accounts (Facebook & Instagram)

Die Anlage von Meta Accounts über den Meta Business Manager (Facebook Pages & Instagram Profile) erfolgt über einen Account des Auftraggebers. MIONMA erhält Administrationsberechtigungen, um den Auftraggeber in allen Belangen rund um Profile auf Plattformen des Meta Konzerns zu unterstützen.

Detaillierung für Websites und Webshops

Domain & Hosting

Hostingverträge werden durch den Auftraggeber mit einem Hostinganbieter abgeschlossen. MIONMA erhält die Zugangsdaten zum Hostingvertrag, um die vom Auftraggeber gestellten Anforderungen umzusetzen.

Wichtig: MIONMA berät Sie gerne im Voraus rund um die Auswahl eines geeigneten Hostinganbieters sowie der Auswahl eines zu den Anforderungen der Website bzw. des Webshops passenden Hosting-Pakets. Anderenfalls kann es notwendig sein, einen selbst gewählten Hostinganbieter aufgrund mangelhafter Performance oder technischen Features zu wechseln.

WordPress Plugins

Im Fall von WordPress Plugins unterscheiden wir zwischen Plugins mit Agentur-Lizenzmodell und anderen, welche je Lizenz nur für eine Website unterstützt werden (z.B. WooCommerce Plugins von WooCommerce.com).

Alle Plugins, über welche MIONMA per Agenturlizenz verfügt, werden von MIONMA bereitgestellt und während der Nutzungsdauer monatlich anteilig berechnet.

Alle anderen Plugins werden durch den Auftraggeber bereitgestellt und direkt mit dem Auftraggeber verrechnet. Der Auftragnehmer erhält die notwendigen Zugänge zur Einbindung des Plugins in die Website.

Abrechnung & Transparenz

MIONMA erbringt ausschließlich Dienstleistungen basierend auf einer vom Auftraggeber abgenommenen Anforderung und Schätzung. Werkverträge werden nicht geschlossen. Schätzungen sind lediglich Plangrößen, abrechnet wird immer der effektiv entstandene Umsetzungsaufwand. Sollte eine Überschreitung der Aufwandsschätzung von mehr als 10% absehbar werden, wird der Auftraggeber darüber informiert.

Die Abrechnung unserer Dienstleistung erfolgt monatlich nach Monatswechsel auf Basis des vereinbarten Stundensatzes. Nach Rechnungseingang haben Sie 14 Tage Zeit, um die Rechnung ohne Abzüge zu begleichen.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Zeiterfassung. Erfasste Zeiten werden den vom Auftraggeber beauftragten Tätigkeiten zugeordnet. Die Zeit-Reports werden jeder Rechnung angehangen, um den entstandenen Aufwand zu belegen.

Auf Besprechungen im allgemeinen, Besprechungen neuer Anforderungen, Aufwandsschätzungen und monatliche Statusmeetings gewähren wir einen Rabatt von 30% auf den vereinbarten Stundensatz.

Im Fall einer überfälligen Rechnung behält sich MIONMA das Recht vor, mit Vorankündigung, weitere Dienstleistungen zurückzuhalten bzw. genutzte Services, Plugins, oder andere Dienste mit laufenden Kosten zu deaktivieren.

Weitere Fragen?

Gibt es Fragen, die noch nicht beantwortet wurden? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um alles Weitere zu besprechen. Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert.